Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stickbeer Factory

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Stickbeer Factory gelten ausschließlich und für alle Geschäftsverbindungen mit Unternehmern. Anders lautende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens Stickbeer Factory erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich das Unternehmen Stickbeer Factory zehn Kalendertage gebunden.
2. Sofern der Kunde des Unternehmens Stickbeer Factory gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags abgibt, ist der Kunde an dieses Angebot 14 Tage gebunden.

§3 Preise, Preisänderungen
1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ins in den Preisen des Unternehmens Stickbeer Factory nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Preise schließen Verpackung und Fracht/Versand sowie Anfahrtskosten nicht ein.
3. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
4. Werklohn-/Kaufpreisansprüche des Unternehmens Stickbeer Factory verjähren in fünf Jahren.

 

§4 Lieferzeiten

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Bei Vorliegen von durch das Unternehmen Stickbeer Factory zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei dem Unternehmen Stickbeer Factory beginnt.

 

§5 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firmenräume des Unternehmens Stickbeer Factory verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§6 Gewährleistung (Kaufvertrag)
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist das Unternehmen Stickbeer Factory nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferund einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist das Unternhemen Stickbeer Factory verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sowie sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Das Unternehmen Stickbeer Factory haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Stickbeer Factgory beruhen. Soweit das Unternehmen Stickbeer Factory keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Das Unternehmen Stickbeer Factory haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern das Unternehmen Stickbeer Factory schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt - auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Waren zwölf Monate, bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen.

 

§7 Gewährleistungsansprüche (Werkvertrag)

1. Das Unternehmen Stickbeer Factory leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.

2. Sofern das Unternehmen Stickbeer Factory die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung fehl schlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrags (Rückrtitt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung des § 6 Abs. 4 - 8 statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrgaswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Sofern das Unternehmen Stickbeer Factory die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Rechte des Kunden wegen Mängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes. Die Kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn das Unternehmen Stickbeer Factory grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem von dem Unternehmen Stickbeer Factory zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
6. Garantien im Rechtssinne erteilt das Unternehmen Stickbeer Factory nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des §6 Abs. 4 - 7.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die das Unternehmen Stickbeer Factory aus dem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich das Unternehmen Stickbeer Factory das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Unternehmens Stickbeer Factory hinweisen und diese unverzüglich benachrichtign, damit das Unternehmen Stickbeer Factory ihre Eigenumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Stickbeer Factory die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstattet, haftet hierfür der Kunde.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist das Unternehmen Stickbeer Factory berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch das Unternehmen Stickbeer Factory ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

 

§9 Zahlung

1. Rechnungen des Unternehmens Stickbeer Factory sind sofort zahlbar. Ein Abzug von Skonto ist nicht erlaubt.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Welchseln behält sich das Unternehmen Stickbeer Factory ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des des Kunden und sind sofort fällig.

3. Das Unternehmen Stickbeer Factory ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen enstanden, so ist das UNternehmen Stickbeer Factory berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestitten oder von dem Unternehmen Stickbeer Factory anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§10 Gerichtsstand

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt, wird der Sitz des Unternehmens Stickbeer Factory zum Gerichtsstand vereinbart.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland - die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Unternehmens Stickbeer Factory Erfüllungsort.

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Stickbeer Factory gelten ausschließlich und für alle Geschäftsverbindungen mit Unternehmern. Anders lautende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens Stickbeer Factory erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich das Unternehmen Stickbeer Factory zehn Kalendertage gebunden.
2. Sofern der Kunde des Unternehmens Stickbeer Factory gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags abgibt, ist der Kunde an dieses Angebot 14 Tage gebunden.

§3 Preise, Preisänderungen
1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ins in den Preisen des Unternehmens Stickbeer Factory nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Preise schließen Verpackung und Fracht/Versand sowie Anfahrtskosten nicht ein.
3. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
4. Werklohn-/Kaufpreisansprüche des Unternehmens Stickbeer Factory verjähren in fünf Jahren.

 

§4 Lieferzeiten

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Bei Vorliegen von durch das Unternehmen Stickbeer Factory zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei dem Unternehmen Stickbeer Factory beginnt.

 

§5 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firmenräume des Unternehmens Stickbeer Factory verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§6 Gewährleistung (Kaufvertrag)
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist das Unternehmen Stickbeer Factory nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferund einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist das Unternhemen Stickbeer Factory verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sowie sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Das Unternehmen Stickbeer Factory haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Stickbeer Factgory beruhen. Soweit das Unternehmen Stickbeer Factory keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Das Unternehmen Stickbeer Factory haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern das Unternehmen Stickbeer Factory schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt - auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Waren zwölf Monate, bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen.

 

§7 Gewährleistungsansprüche (Werkvertrag)

1. Das Unternehmen Stickbeer Factory leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.

2. Sofern das Unternehmen Stickbeer Factory die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung fehl schlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrags (Rückrtitt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung des § 6 Abs. 4 - 8 statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrgaswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Sofern das Unternehmen Stickbeer Factory die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Rechte des Kunden wegen Mängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes. Die Kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn das Unternehmen Stickbeer Factory grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem von dem Unternehmen Stickbeer Factory zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
6. Garantien im Rechtssinne erteilt das Unternehmen Stickbeer Factory nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des §6 Abs. 4 - 7.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die das Unternehmen Stickbeer Factory aus dem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich das Unternehmen Stickbeer Factory das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Unternehmens Stickbeer Factory hinweisen und diese unverzüglich benachrichtign, damit das Unternehmen Stickbeer Factory ihre Eigenumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Stickbeer Factory die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstattet, haftet hierfür der Kunde.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist das Unternehmen Stickbeer Factory berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch das Unternehmen Stickbeer Factory ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

 

§9 Zahlung

1. Rechnungen des Unternehmens Stickbeer Factory sind sofort zahlbar. Ein Abzug von Skonto ist nicht erlaubt.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Welchseln behält sich das Unternehmen Stickbeer Factory ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des des Kunden und sind sofort fällig.

3. Das Unternehmen Stickbeer Factory ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen enstanden, so ist das UNternehmen Stickbeer Factory berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestitten oder von dem Unternehmen Stickbeer Factory anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§10 Gerichtsstand

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt, wird der Sitz des Unternehmens Stickbeer Factory zum Gerichtsstand vereinbart.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland - die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Unternehmens Stickbeer Factory Erfüllungsort.